Schülerinnen und Schüler, die die Studienstufe mindestens bis zum Ende des zweiten Semesters besucht haben, erwerben die Fachhochschulreife, sofern die schulischen Voraussetzungen der Fachhochschulreife erfüllt sind. (§ 33 in der Ausbildung- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife)